• 20.04.2024 6:29

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Vergleich Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

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Der Besitz von Eigentum verpflichtet. Und auch von Grundstücken können gewisse Gefahren ausgehen. Stößt einer fremden Person etwas auf deinem Grundstück zu oder entstehen Sachschäden, muss du als Eigentümer in unbegrenztem Umfang haften. Die private Haftpflicht deckt diese Gefahren nicht ab.

Wer braucht eine Grundbesitzerhaftpflicht?

Steht im Prinzip schon im Namen. Wer ein Haus oder ein Gebäude besitzt, das er nicht selbst nutzt, sondern vermietet oder auch leerstehen lässt, sollte eine Grundbesitzerhaftpflicht abschließen.

Auch als Teil einer Eigentümergemeinschaft (Eigentumswohnung/en) ist eine Grundbesitzerhaftpflicht ratsam, die Schadensfälle in Räumen, die dem gemeinschaftlichen Eigentum zuzuordnen sind, abdeckt.

Auch wenn es unwahrscheinlich erscheint, können selbst von unbebauten Grundstücken Gefahren ausgehen, für die du als Eigentümer verantwortlich bist.

Fazit

Wer als Haus-, Wohnungs- oder Grundstücksbesitzer sein Eigentum an andere Personen vermietet, der sollte eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen. Das Erfreuliche ist, der Beitrag ist im Vergleich zu den im Schadenfall möglichen Schadenssummen sehr gering. Auch wenn du als Vermieter die Versicherungsprämie auf die Betriebskostenabrechnung umgelegen kannst, solltest du verantwortungsvoll mit diesen Ausgaben umgehen.

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