• 29.03.2024 14:32

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Wesentliche Änderungen im Juli

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Der Sparinfos-Blog möchte auch das mitteilen, denn ab morgen gibt es doch gravierende Änderungen für viele Bundesbürger. Es gibt einige “Geschenke” aber auch bittere Pillen, die ab dem 1.Juli 2019 gelten.

 

Fangen wir mit der Portoerhöhung bei der Post an:

Die Kosten für den Versand eines Standardbriefes steigen ab dem 1.Juli auf 80 Cent. Auch die Versandkosten für Kompaktbriefe, Groß- und Maxibriefe erhöhen sich jeweils um 10 Cent.

 

Erfreulicher ist die Kindergelderhöhung

Für Eltern die Kindergeld beziehen, beginnt der Monat mit einer positiven Nachricht. Das Kindergeld wird um 10 Euro erhöht. Für ein einzelnes Kind und das Zweite erhalten die Bezugsberechtigten 204 Euro, für das dritte Kind gibt es ab Juli 210 Euro, für jedes weitere Kind werden 235 Euro ausgezahlt.

 

Freude für Rentner in Ost und West

Zum 1. Juli steigen die Renten und zwar sowohl die Altersrenten und die Renten der Landwirte als auch die Hinterbliebenenrenten, die Erwerbsminderungsrenten und die gesetzlichen Unfallrenten. Der Rentensatz in Ost und West wird angehoben. Rentner in den neuen Bundesländern erhalten 3,91 Prozent. Die Renten in den alten Bundesländern steigen um 3,18 Prozent.

 

Auch die folgenden Änderungen können als positiv eingestuft werden

 

Auch die Midijob-Obergrenze wird erhöht

Geringverdiener dürfen ab Juli bis 1.300 Euro verdienen und werden weiterhin als Midijober eingestuft. Das heißt, sie zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, erhalten jedoch dieselbe Rentenanwartschaft wie Vollzahler.

 

Die Pfändungsfreigrenze steigt

Auch Schuldner werden zum 1. Juli entlastet. Die Pfändungsobergrenzen werden um vier Prozent angehoben. Das bedeutet, dass alle Arbeitseinkommen und pfändbaren Sozialleistungen mehr entlastet werden. Schuldner dürfen also vier Prozent mehr von ihrem Einkommen behalten als bisher, was einer Erhöhung des Haushaltseinkommens gleichkommt.

 

Eine Steuererklärung wird erst Ende Juli fällig

Ab diesem Jahr ist die Steuererklärung für 2018 zum 31. Juli 2019 fällig. Damit wurde die Frist gemäß einer Gesetzesänderung von 2017 um zwei Monate verlängert.

Wer einen Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein bemüht, profitiert von einer noch längeren Frist. In diesem Fall darf die Steuererklärung für 2018 noch bis zum 28. Februar 2020 eingereicht werden.

 

Als Warnsignal bekommen E-Autos einen künstlichen Sound

Gemäß einer Verordnung des EU-Parlaments müssen ab 1. Juli alle E-Autos mit akustischen Warnsignalen ausgestattet werden. Damit sollen Fußgänger geschützt werden, welche die leisen Hybrid- und Elektrofahrzeuge häufig nicht kommen hören. Das Warnsignal namens AVAS (Acoustic Vehicle Alerting Systems) wird bei Geschwindigkeiten unter 20 km/h Motorengeräusche simulieren.

 

Von Redaktion

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