Finanztest fordert von Haftpflichtversicherungen ein Mindestmaß an Leistungen. Für eine Haftung, wie sie jeden treffen kann, muss die Versicherung vollständig zahlen.
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Testergebnisse für 426 PrivathaftpflichtversicherungenWir nennen es den Finanztest-Grundschutz: Alle Tarife, die wir mit den Qualitätsurteilen Sehr gut und Gut bewertet haben, bieten bestimmte Mindestleistungen – den vollen Finanztest-Grundschutz. Wichtigste Bedingung: Die Versicherungssumme muss mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden betragen. Außerdem gehört zum Grundschutz:
- Allmählichkeitsschäden. Gedeckt sein müssen Schäden, die zum Beispiel durch Feuchtigkeit, Ruß oder Rauch im Laufe der Zeit entstehen. Beispiel: Ein Mieter bohrt eine Wasserleitung an und merkt es nicht sofort. Wenn der Schaden Jahre später entdeckt wird, ist eine teure Sanierung nötig.
- Computer. Schäden, die der Versicherte etwa durch unbeabsichtigt übertragene Computerviren verursacht, sollten zumindest bis zu einer Höhe von 50 000 Euro und weltweit versichert sein.
- Ehrenamt. Versichert ist ehrenamtliches Engagement mit Ausnahme von herausgehobener Verantwortung oder Kassenvollmacht bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro.
- Ferienwohnungen weltweit. Abgesichert sein muss ab sofort auch das mit Anmietung und Benutzung einer Ferienwohnung weltweit verbundene Haftungsrisiko. Bisher reichte uns aus, wenn Ferienwohnungen in Europa erfasst sind.
- Forderungsausfalldeckung. Der Versicherer zahlt bis zu mindestens zehn Millionen Euro für fremdverschuldete Schäden, die dem Versicherten entstehen und für die er vom Verantwortlichen trotz gerichtlicher Geltendmachung keinen Ersatz erhält. Die Mindestschadenhöhe darf 2 500 Euro nicht überschreiten.
- Gewässergefährdende Substanzen. Schäden durch gewässerschädigende Stoffe sollten in üblichen Mengen (mindestens bis zu 50 Liter/Kilogramm je Behälter und bis zu 250 Liter/Kilogramm insgesamt) versichert sein.
- Hüten fremder Hunde und Pferde. Der Versicherer soll außerdem leisten, wenn der Versicherte auf einen Hund egal welcher Rasse aufpasst. Beißt der Hund in dieser Zeit ein Kind, haftet der Hundesitter, selbst wenn er den Hund korrekt beaufsichtigt hat. Versichert sein soll auch jeder, der gelegentlich reitet oder kurz das Pferd eines anderen halten soll. Reißt das Tier aus, kann es teure Schäden verursachen.
- Mietsachschäden. Versicherte müssen als Mieter einer Wohnung abgesichert sein. Der Schutz gilt dann auch für für Veranstaltungen angemieteten Räumen und Ferienunterkünften sowie sonstigen Immobilien gelten, die sie berechtigt nutzen. Sachschäden sollten bis mindestens 500 000 Euro gedeckt sein. Glas- und Heizungsschäden sind ausgeschlossen.
- Regress von Sozialversicherungsträgern. Der Versicherer übernimmt den Regress von Sozialversicherungsträgen bis zu mindestens 10 Millionen Euro, auch wenn es sich um Schäden mitversicherter Personen handelt, die eigentlich nicht gedeckt sind.
- Schutz im Ausland. Der gesamte Versicherungsschutz muss unserer Ansicht nach stets auch während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts gelten. Und zwar konkret: mindestens drei Jahre innerhalb der Europäischen Union und ein Jahr weltweit.
- Vorsorgeversicherung. Risiken, die nach Abschluss des Vertrags entstehen, sollten im Rahmen der bestehenden Privathaftpflichtversicherung vorläufig mit mindestens 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und 50 000 Euro für Vermögensschäden versichert sein. Ein neues Risiko, für das die Vorsorgeversicherung greifen soll, kann etwa eine neu erworbene Ferienwohnung sein, für die eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtpolice nötig ist. Entsteht ein Schaden, bevor die Familie diese spezielle Eigentümerversicherung hat, springt über die Vorsorgeversicherung die Privathaftpflicht ein und zahlt.
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Testergebnisse für 426 Privathaftpflichtversicherungen-
- Wer ein Haustier besitzt, muss für dessen Schäden haften. Tierhalter brauchen eine gute Haftpflichtversicherung. Stiftung Warentest erklärt, wie sie sich gut absichern.
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- Ein Motorradfahrer bekommt kein Geld von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn beim Umfüllen von Kraftstoff aus dem ausgebauten Tank in einen Kanister etwas...
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- Eine Küche ist oft teuer. Ob ein Versicherer bei einem Schaden einspringt, hängt auch davon ab, wem sie gehört. Im schlimmsten Fall streiten sich Hausrat-, Haftpflicht-...
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@Dude_668: Die Tarife der Schwarzwälder unterscheiden sich in den Versicherungssummen und verschiedenen Zusatzbausteinen, die Sie in den jeweiligen Bedingungen des Anbieters nachlesen können.
Ältere Verträge können Sie mit unseren Grundschutz-Empfehlungen selbst überprüfen:
www.test.de/Vergleich-Haftpflichtversicherung-4775777-5632797/
Guten Tag liebes Test-Team,
vielen Dank für Ihre Analyse und die wie so oft hilfreiche Aufstellung.
Ich habe 2015 einen Tarif bei der Schwarzwälder abgeschlossen (damals einer der Testsieger bei Ihnen) und wollte nun mal schauen ob der Tarif noch immer empfohlen ist oder ich wechseln sollte.
Leider finde ich hier aber gleich 9 Tarife (und zwar je 3 x Schwarzwälder
Exclusiv Fair Play, Exclusiv Fair Play PLUS und Exlusiv Green Fair Play Plus), wo ich außer beim Preis (und teilweise beim Ergebnis) keinen Unterschied entdecken kann.
Wenn ich diese vergleiche, haben alle neun (oder sind es eigentlich nur 3?) 1:1 die gleichen Eigenschaften (bis auf den Preis).
Wie darf ich das interpretieren - und wie kann ich sehen, welchen Tarif ich habe, wenn in meinem Vertrag lediglich "Private Familien Haftpflichtversicherung" steht (außer bei der Versicherung selbst nachzufragen)?
Herzlichen Dank für Ihre Mühen im Voraus!
@jalofin: Wir schreiben dazu auf test.de im Glossar unseres Privathaftpflichtvergleichs: „Haftung untereinander - Für Schadenersatzforderungen der Versicherten untereinander zahlen Haftpflichtversicherer normalerweise nicht. Angebote mit der Deckungserweiterung „Haftpflichtansprüche untereinander“ zahlen zumindest für Personenschäden. Allerdings haben Ehegatten einander nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, welche sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen. Im Einzelfall kann das dazu führen, dass der Partner doch leer ausgeht.“ Sachschäden (und auch Vermögensschäden) bleiben somit trotz vorhandener Deckungserweiterung fast immer ausgeschlossen.
Guten Tag, im Test geben Sie an, ob ein Tarif Haftpflichtansprüche untereinander (zusammen-versicherte Familie/Paare) abdeckt. Bei den Tarifen der Signal Iduna bspw. trifft das laut den Test-Ergebnissen zu. Allerdings schreibt die Signal Iduna bei allgemeinen Informationen (https://www.signal-iduna.de/haftpflichtversicherung/privathaftpflicht/uebernahme-blog.php), dass "Sachschäden, die einer mitversicherten Person entstanden sind oder durch Angehörige in häuslicher Gemeinschaft verursacht wurden (Verwandtenklausel)" generell bei einer Privathaftpflicht ausgenommen sind. Auch in meinem Vertragsunterlagen (Signal Iduna Vödag 2018 Premium) finde ich ähnliche Sprache in § 2 Ausschlüsse (§ 2.3.2). Gibt es hier einen subtilen Unterschied, den ich übersehe oder handelt es sich hier um einen Widerspruch zu den Informationen in den Testergebnissen?
@Paule-Berlin: Alle im Finanztest-Heft 9/2023 aufgeführten Privathaftpflicht-Tarife sichern wenigstens entstandene Schäden bei Benutzung fremder Motorboote bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro ab.
Beim Online-Vergleich der Privathaftpflichtversicherungen auf test.de kann man unter Verwendung des Filters „Motorboote“ unter 424 Tarifen derzeit 410 mit der oben genannten Leistung finden. 272 Tarife werden mit dem Filter „zudem: Mitversicherung von eigenen Motorbooten (in der Regel eingeschränkt)“ angezeigt. Einschränkungen hinsichtlich Motorstärke, Selbstbehalt, Mindestschadenhöhe usw. sind dabei wie angegeben möglich.