Privathaft­pflicht im Vergleich

Gute Noten nur mit Finanztest-Grund­schutz

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Privathaft­pflicht im Vergleich - Haft­pflicht­versicherungen – oft lohnt sich ein Wechsel

Unaufmerk­samkeit mit oft tragischen Folgen. Die Privathaft­pflicht über­nimmt die finanziellen Folgen von Miss­geschi­cken. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Finanztest fordert von Haft­pflicht­versicherungen ein Mindest­maß an Leistungen. Für eine Haftung, wie sie jeden treffen kann, muss die Versicherung voll­ständig zahlen.

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Wir nennen es den Finanztest-Grund­schutz: Alle Tarife, die wir mit den Qualitäts­urteilen Sehr gut und Gut bewertet haben, bieten bestimmte Mindest­leistungen – den vollen Finanztest-Grund­schutz. Wichtigste Bedingung: Die Versicherungs­summe muss mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sach­schäden betragen. Außerdem gehört zum Grund­schutz:

  • Allmählich­keits­schäden. Gedeckt sein müssen Schäden, die zum Beispiel durch Feuchtig­keit, Ruß oder Rauch im Laufe der Zeit entstehen. Beispiel: Ein Mieter bohrt eine Wasser­leitung an und merkt es nicht sofort. Wenn der Schaden Jahre später entdeckt wird, ist eine teure Sanierung nötig.
  • Computer. Schäden, die der Versicherte etwa durch unbe­absichtigt über­tragene Computerviren verursacht, sollten zumindest bis zu einer Höhe von 50 000 Euro und welt­weit versichert sein.
  • Ehren­amt. Versichert ist ehren­amtliches Engagement mit Ausnahme von heraus­gehobener Verantwortung oder Kassenvoll­macht bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro.
  • Ferien­wohnungen welt­weit. Abge­sichert sein muss ab sofort auch das mit Anmietung und Benut­zung einer Ferien­wohnung welt­weit verbundene Haftungs­risiko. Bisher reichte uns aus, wenn Ferien­wohnungen in Europa erfasst sind.
  • Forderungs­ausfall­deckung. Der Versicherer zahlt bis zu mindestens zehn Millionen Euro für fremd­verschuldete Schäden, die dem Versicherten entstehen und für die er vom Verantwort­lichen trotz gericht­licher Geltendmachung keinen Ersatz erhält. Die Mindest­schadenhöhe darf 2 500 Euro nicht über­schreiten.
  • Gewässergefähr­dende Substanzen. Schäden durch gewässerschädigende Stoffe sollten in üblichen Mengen (mindestens bis zu 50 ­Liter/Kilogramm je Behälter und bis zu 250 Liter/Kilogramm insgesamt) versichert sein.
  • Hüten fremder Hunde und Pferde. Der Versicherer soll außerdem leisten, wenn der Versicherte auf einen Hund egal welcher Rasse aufpasst. Beißt der Hund in dieser Zeit ein Kind, haftet der ­Hundesitter, selbst wenn er den Hund korrekt beaufsichtigt hat. Versichert sein soll auch jeder, der gelegentlich reitet oder kurz das Pferd ­eines anderen halten soll. Reißt das Tier aus, kann es ­teure Schäden verursachen.
  • Mietsach­schäden. Versicherte ­müssen als Mieter einer Wohnung ­abge­sichert sein. Der Schutz gilt dann auch für für Veranstaltungen angemieteten Räumen und Ferien­unterkünften sowie sons­tigen Immobilien gelten, die sie berechtigt nutzen. Sach­schäden sollten bis mindestens 500 000 Euro gedeckt sein. Glas- und Heizungs­schäden sind ausgeschlossen.
  • Regress von Sozial­versicherungs­trägern. Der Versicherer über­nimmt den Regress von Sozial­versicherungs­trägen bis zu mindestens 10 Millionen Euro, auch wenn es sich um Schäden mitversicherter Personen handelt, die eigentlich nicht gedeckt sind.
  • Schutz im Ausland. Der gesamte ­Versicherungs­schutz muss unserer ­Ansicht nach stets auch während eines vorüber­gehenden Auslands­auf­enthalts gelten. Und zwar konkret: mindestens drei Jahre inner­halb der ­Europäischen Union und ein Jahr welt­weit.
  • Vorsorgever­sicherung. Risiken, die nach Abschluss des Vertrags entstehen, sollten im Rahmen der bestehenden Privathaft­pflicht­versicherung vorläufig mit mindestens 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sach­schäden und 50 000 Euro für Vermögens­schäden versichert sein. Ein neues ­Risiko, für das die Vorsorgever­sicherung greifen soll, kann etwa eine neu erworbene Ferien­wohnung sein, für die ­eine Haus- und Grund­besitzer-Haft­pflicht­police ­nötig ist. Entsteht ein Schaden, bevor die Familie diese ­spezielle Ei­gen­tümer­ver­siche­rung hat, springt über die Vorsorgever­sicherung die Privathaft­pflicht ein und zahlt.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 30.04.2024 um 13:20 Uhr
    Viele Tarife des gleichen Versicherers = verwirren

    @Dude_668: Die Tarife der Schwarzwälder unterscheiden sich in den Versicherungssummen und verschiedenen Zusatzbausteinen, die Sie in den jeweiligen Bedingungen des Anbieters nachlesen können.
    Ältere Verträge können Sie mit unseren Grundschutz-Empfehlungen selbst überprüfen:
    www.test.de/Vergleich-Haftpflichtversicherung-4775777-5632797/

  • Dude_668 am 27.04.2024 um 17:52 Uhr
    Viele Tarife des gleichen Versicherers = verwirren

    Guten Tag liebes Test-Team,
    vielen Dank für Ihre Analyse und die wie so oft hilfreiche Aufstellung.
    Ich habe 2015 einen Tarif bei der Schwarzwälder abgeschlossen (damals einer der Testsieger bei Ihnen) und wollte nun mal schauen ob der Tarif noch immer empfohlen ist oder ich wechseln sollte.
    Leider finde ich hier aber gleich 9 Tarife (und zwar je 3 x Schwarzwälder
    Exclusiv Fair Play, Exclusiv Fair Play PLUS und Exlusiv Green Fair Play Plus), wo ich außer beim Preis (und teilweise beim Ergebnis) keinen Unterschied entdecken kann.
    Wenn ich diese vergleiche, haben alle neun (oder sind es eigentlich nur 3?) 1:1 die gleichen Eigenschaften (bis auf den Preis).
    Wie darf ich das interpretieren - und wie kann ich sehen, welchen Tarif ich habe, wenn in meinem Vertrag lediglich "Private Familien Haftpflichtversicherung" steht (außer bei der Versicherung selbst nachzufragen)?
    Herzlichen Dank für Ihre Mühen im Voraus!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 24.01.2024 um 17:55 Uhr
    Haftpflichtansprüche untereinander

    @jalofin: Wir schreiben dazu auf test.de im Glossar unseres Privathaftpflichtvergleichs: „Haftung untereinander - Für Schadenersatzforderungen der Versicherten untereinander zahlen Haftpflichtversicherer normalerweise nicht. Angebote mit der Deckungserweiterung „Haftpflichtansprüche untereinander“ zahlen zumindest für Personenschäden. Allerdings haben Ehegatten einander nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, welche sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen. Im Einzelfall kann das dazu führen, dass der Partner doch leer ausgeht.“ Sachschäden (und auch Vermögensschäden) bleiben somit trotz vorhandener Deckungserweiterung fast immer ausgeschlossen.

  • jalofin am 24.01.2024 um 16:57 Uhr
    Haftpflichtansprüche untereinander

    Guten Tag, im Test geben Sie an, ob ein Tarif Haftpflichtansprüche untereinander (zusammen-versicherte Familie/Paare) abdeckt. Bei den Tarifen der Signal Iduna bspw. trifft das laut den Test-Ergebnissen zu. Allerdings schreibt die Signal Iduna bei allgemeinen Informationen (https://www.signal-iduna.de/haftpflichtversicherung/privathaftpflicht/uebernahme-blog.php), dass "Sachschäden, die einer mitversicherten Person entstanden sind oder durch Angehörige in häuslicher Gemeinschaft verursacht wurden (Verwandtenklausel)" generell bei einer Privathaftpflicht ausgenommen sind. Auch in meinem Vertragsunterlagen (Signal Iduna Vödag 2018 Premium) finde ich ähnliche Sprache in § 2 Ausschlüsse (§ 2.3.2). Gibt es hier einen subtilen Unterschied, den ich übersehe oder handelt es sich hier um einen Widerspruch zu den Informationen in den Testergebnissen?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 24.01.2024 um 12:58 Uhr
    Absicherung von gemieteten Booten

    @Paule-Berlin: Alle im Finanztest-Heft 9/2023 aufgeführten Privathaftpflicht-Tarife sichern wenigstens entstandene Schäden bei Benutzung fremder Motorboote bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro ab.
    Beim Online-Vergleich der Privathaftpflichtversicherungen auf test.de kann man unter Verwendung des Filters „Motorboote“ unter 424 Tarifen derzeit 410 mit der oben genannten Leistung finden. 272 Tarife werden mit dem Filter „zudem: Mitversicherung von eigenen Motorbooten (in der Regel eingeschränkt)“ angezeigt. Einschränkungen hinsichtlich Motorstärke, Selbstbehalt, Mindestschadenhöhe usw. sind dabei wie angegeben möglich.