Tierhalterhaftpflicht? Wer braucht denn so etwas? Zuerst das Positive – Halter von Katzen, Hamstern, Kaninchen oder Meerschweinchen – kurz gesagt Kleintieren brauchen keine extra Versicherung, denn diese sind der Privathaftpflicht mitversichert.
Denn grundsätzlich muss jeder, der für einen Schaden verantwortlich ist, auch dafür einstehen. Voraussetzung dafür ist meist ein eigenes Verschulden. Es gibt aber auch eine Haftung ohne eigene Schuld, beispielsweise durch den Besitz eines Tieres.
Gerade Katzen spielen für viele Menschen eine wichtige Rolle. Doch Katzen haben Krallen und können Schäden verursachen. Ruiniert die Katze Einrichtungsgegenstände anderer oder verursacht einen Unfall, haftet der Tierbesitzer. Hier springt die Privathaftpflicht für die entstehenden Kosten ein. Ist der Anspruch auf Schadenersatz nicht gerechtfertigt, wehrt die Versicherung diesen ab – sofern es zum Rechtsstreit kommt auch vor Gericht, ohne dass weitere Kosten auf dich zukommen.
Besitzen du dagegen einen Hund, ein Pferd, ein Schaf oder ein anderes großes Tier, ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll. Nur diese bietet die Unterstützung, wenn durch dein Tier ein teurer Schaden entstanden ist. Der Schutz ist dabei auf das Tier bezogen und schützt nicht nur dich, sondern alle Menschen, die Umgang mit dem Tier haben.
Die Pflicht zur Tierhalterhaftpflicht
Obwohl die Versicherung Pflicht im Namen trägt, kann man davon nicht generell ausgehen. Denn nur in einigen Regionen ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben – zurzeit in sechs Bundesländern. Darüber hinaus müssen die meisten Besitzer von als gefährlich eingestuften Hunden eine Haftpflichtversicherung nachweisen.
Eine Versicherungspflicht für Pferdehalter gibt es nicht.
Hunde- und Pferdebesitzer sollten aber kein finanzielles Risiko eingehen und eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Kommt es zu einem Schadensfall durch größere Tiere, gehen die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nicht selten in Millionenhöhe.