Ich denke es betrifft in Deutschland immer mehr Menschen. Die Rechnungen wachsen einem über den Kopf und die Gläubiger lassen einem das Konto pfänden. Dabei ist eine Kontopfändung oft die letzte Lösung, aber kommt leider nicht selten vor.
Wird das Konto gepfändet kann der Besitzer nicht mehr frei darüber verfügen. Er muss beim Vollstreckungsgericht beantragen, dass er Guthaben zur Deckung seines Existenzminimums zurückerhält.
Dieses umständliche Verfahren wurde durch die Einführung des Pfändungsschutzkontos oder P-Kontos vereinfacht werden. Es soll ohne großen bürokratischen Aufwand einen effektiven Pfändungsschutz für alle, auch für Selbstständige geben. Die Geldmittel, die zur Existenz benötigt werden, sollten, zumindest erst einmal, gesichert sein.
Jeder Inhaber eines Einzel-Girokontos hat, wenn er eine natürliche Person ist, einen gesetzlichen Anspruch auf Umwandlung in ein P-Konto. Und zwar innerhalb von 3 Bankarbeitstagen und das auch dann, wenn das Konto bereits gepfändet wurde!
Leider zeigt sich, dass die Geldinstitute in der Regel kein Interesse an Kunden mit P-Konten haben. Deshalb wird oft die Errichtung eines solchen Kontos mit allen möglichen Mitteln erschwert. Es werden falsche Auskünfte zum P-Konto erteilt oder durch hohe Gebühren werden die Kunden “hinausgegängelt”. Oft wird die Handhabung des Kontos erschwert, Kunden müssen z.B. abzuhebende Geldbeträge vorher “anmelden” und ähnliches.
Um diesen Erschwernissen zu entgehen, sucht man sich zwangsläufig nach einer neuen Bank um.
Für diesen Fall haben wir einen Anbieter entdeckt, der eine Umwandlung in ein P-Konto problemlos vollziehen lässt. Der Anbieter ist nach eigenen Angaben Spezialist für Pfändungsschutzkonten ohne Schufa. Zugegeben auch nicht ganz preiswert aber man ist von jeglicher Gängelei befreit.
Nebenbei bekommt man noch zu einer Master-Card auf Guthabenbasis.