• 28.03.2024 17:24

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Kapitallebensversicherungen – Sparergebnis aufpeppen

Obwohl der Anteil der Kapitallebensversicherungen am Gesamtaufkommen der Lebensversicherungen in Deutschland stetig abnimmt, bleibt sie immer noch eine beliebte Anlageform für die Deutschen.

Im Jahr 2017 belief sich der Bestand an Lebensversicherungsverträgen auf insgesamt rund 84,1 Millionen, der Anteil abgeschlossener Kapitalversicherungen lag bei etwa 34,8 Prozent. Im Jahr 2000 waren es noch 72 Prozent.
Schon damals warnte die Stiftung Warentest, dass Kapitallebensversicherungen unflexibel und intransparent sind und Todesfallschutz mit Sparprodukt vermischen. Heute bieten Versicherungen, wie zum Beispiel die CosmosDirect, keine Kapitallebensversicherungen mehr an.

Für alle, die heute ihre falsche Entscheidung revidieren möchten, hier einige Tipps für bessere Renditen, ohne die Verträge zu kündigen. Einen Vertrag zu kündigen, ist meist die schlechteste Option.

Um dem schlechten Vertrag nicht jedes Jahr mehr Geld zukommen zu lassen, sollte eine eventuelle Dynamische Anpassung gekündigt werden. Dazu kommt, je älter sie werden, um so weniger lohnt sich diese jährliche Steigerung.

Viele abgeschlossene Kapitallebensversicherungen enthalten oft auch einen Unfalltod-Zusatzversicherung. Das sind Kosten die den Sparanteil kürzen. Lassen sie diesen Zusatz streichen. Es ist sinnvoller diesen Schutz in einem separaten Vertrag mit meist besseren Leistungen abzuschließen, falls überhaupt benötigt.

Wenn sie können, kann es sinnvoll sein, die Beträge nicht mehr monatlich zu zahlen. Ähnlich wie bei Sachversicherungen, ist ein Jahresbeitrag deutlich günstiger. Wer monatlich seine Prämie zahlt, muss Aufschläge bis zu 5 Prozent bezahlen.

Sollte das eigene kleine Häuschen auf der Wunschliste stehen, sollte man auf jedenfalls prüfen, ob und wie der Vertrag in die Finanzierung mit eingebunden werden kann.

Wenn sie ihre Versicherung generell nicht mehr besparen möchten, also Beitragsfrei stellen, gilt es einige Hürden zu beachten.
Im Versicherungsvertragsgesetz steht: “Der Versicherungsnehmer kann jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode die Umwandlung der Versicherung in eine prämienfreie Versicherung verlangen, sofern die dafür vereinbarte Mindestversicherungsleistung erreicht wird.” Diese Summe sollte in ihrem Vertrag benannt worden sein. Vorher ist eine Beitragsfreistellung finanziell wenig sinnvoll.

Von Redaktion

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